§14a.

Erfahren Sie mehr über das neue Gesetz und wie Sie davon profitieren können.
Kontrast zwischen Sonnenkollektoren und Schornsteinen in petrochemischen Anlagen

1. Was ist § 14a EnWG?

§ 14a EnWG regelt sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) im Niederspannungsnetz. Das sind große Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher oder Klimaanlagen mit einem Leistungsbezug ab 4,2 kW. Mit der Neuregelung wurde Netzbetreibern erlaubt, diese Verbraucher bei Netzüberlastung gezielt zu drosseln, sodass sie „netzdienlich“ betrieben werden können.

 

2. Warum wurde das Gesetz geändert?

Das Ziel von § 14a ist, die Netzstabilität zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben. Besonders durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien – vor allem aus Photovoltaik – entstehen Herausforderungen für die Netzbetreiber, wenn das Netz in Spitzenzeiten überlastet ist. § 14a gibt ihnen ein Instrument, Lastspitzen zu glätten, ohne die Anlagen komplett abzuschalten.

 

3. Was ändert sich konkret ab 1. Januar 2024?

Seit dem 1.1.2024 ist die Teilnahme der SteuVE verpflichtend, wenn sie neu installiert werden. Bei nachgewiesener Netzüberlastung dürfen diese Verbraucher maximal zwei Stunden pro Tag auf eine Mindestleistung gedrosselt werden („Abregelung“), nicht komplett abgeschaltet. Die Netzbetreiber müssen dafür technische Steuermechanismen einrichten und kommunizieren z. B. über intelligente Messsysteme („Smart Meter Gateway“). 

 

4. Welche Vorteile ergeben sich für Betreiber?

Ein großer Anreiz ist die Reduzierung der Netzentgelte: Wer eine Steuervereinbarung nach § 14a hat, zahlt geringere Netzentgelte – unabhängig davon, ob tatsächlich abgeregelt wird oder nicht. Außerdem wird durch die Regelung die Anschluss­sicherheit gestärkt: Netzbetreiber dürfen Anschlussanträge für steuerbare Verbraucher nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Zudem bleibt der Betrieb auch bei einer Drosselung möglich – etwa können E-Autos weiter laden, wenn auch mit reduzierter Leistung.

 

5. Was kann man als Nutzer oder Betreiber tun, um von § 14a zu profitieren?

Registrierung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. 

Technische Vorbereitung: Man muss sicherstellen, dass die Geräte abgeregelt werden können (z. B. auf eine Leistung von 4,2 kW). 


Auswahl eines Entgel­modells: Man kann zwischen verschiedenen Modulen zur Netzentgelt-Reduzierung wählen (z. B. pauschal oder prozentual) und das Modell wählen, das am besten zu seinem Verbrauchsprofil passt. 


Monitoring & Energiemanagement: Durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems (EMS) oder eine Smart-Meter-Anbindung kann man die Steuerung effizient organisieren und eventuell sogar eigene Lastspitzen besser nutzen, z. B. durch Eigenverbrauch von PV-Strom.


Beratung einholen: Es lohnt sich, mit Experten (z. B. Energieberater, Elektriker, Netzbetreiber) zusammenzuarbeiten, um die technischen und vertraglichen Details zu klären.

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