Solarpflicht in Deutschland
Wann gilt sie? Für wen gilt sie? Was macht sie? - Antworten auf deine Fragen findest du hier!
Solarpflicht in Deutschland?
Allgemeines: Was bedeutet „Solarpflicht“?
Unter einer Solarpflicht versteht man eine gesetzliche Verpflichtung von Eigentümer:innen bzw. Bauherr:innen, bei Neubauten bzw. bei bestimmten Dach- oder Gebäudesanierungen eine Anlage zur Nutzung von Solarenergie (z. B. Photovoltaik oder Solarthermie) auf dem Dach oder an anderen geeigneten Flächen zu errichten und zu betreiben.
Es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung (Stand 2025). Die Bundesländer haben unterschiedliche Vorschriften erlassen bzw. in Arbeit. selbst.de+1
Der Hintergrund ist der Klimaschutz und die Zielsetzung, freie Dachflächen stärker zur Strom- oder Wärmeerzeugung durch Solarenergie zu nutzen.
Typische Ausnahmen/Individuelle Regelungen: Wenn eine Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist, kann unter Umständen eine Ausnahme gelten. smp-solar.de+1
Zentrale Aspekte der Regelungen
Bei den einzelnen Vorschriften spielen typischerweise folgende Aspekte eine Rolle:
- Ob die Pflicht nur für Neubauten oder auch bei Dachsanierungen bzw. Bestand gilt.
- Welche Gebäudetypen betroffen sind (z. B. Wohngebäude, Nichtwohngebäude, öffentliche Gebäude, Parkhäuser etc.). smp-solar.de+1
- Ab welcher Dachfläche oder anderer Schwellenwert die Pflicht greift (z. B. Dachfläche ≥ 50 m²).
- Inwieweit die Pflicht nur die Errichtung oder auch die Betriebsfähigkeit bzw. die Nutzung der Anlage fordert.
Übergangs- oder Vorbereitungspflichten, z. B. „PV-ready“ (also Installationsmöglichkeit vorhalten) statt direkter Pflicht zur Anlage. Meine
Übersicht nach Bundesländern
Hier eine kompakte Übersicht, welche Länder bereits eine Solarpflicht haben bzw. wie weit ihre Regelungen fortgeschritten sind (Stand 2025). Die Angaben sind vereinfacht — im Detail gelten viele Sonder- und Übergangsregelungen.
Bundesland
Pflicht eingeführt?
Geltungsbereich kurz erklärt
Baden‑Württemberg (BW)
Ja
Pflicht für Neubauten (Wohn + Nichtwohn) seit 2022/2023, auch bei Dachsanierung. BauNetz Wissen+2oekozentrum.nrw+2
Bayern (BY)
Ja (teilweise)
Pflicht für Nichtwohngebäude seit 2023; Wohngebäude & Sanierungen später bzw. „Soll-Pflicht“. smp-solar.de+1
Berlin (BE)
Ja
Pflicht ab 1.1.2023 für Neubauten und Dachsanierungen. selbst.de
Brandenburg (BB)
Ja (begrenzter Bereich)
Pflicht für Neubauten / Dachsanierung ab 1.6.2024 bei Gebäuden mit Dachfläche ≥ 50 m²; nicht für Wohnhäuser laut Übersicht. BauNetz Wissen+1
Bremen (HB)
Ja
Pflicht ab 1.7.2025 für Neubauten, ab 1.7.2024 bei Dachsanierungen. BauNetz Wissen
Hamburg (HH)
Ja
Pflicht seit 2023 bei Neubauten; ab 2024 bzw. 2025 bei Dachsanierungen. BauNetz Wissen
Hessen (HE)
Teilweise
Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze; private Wohngebäude noch nicht flächendeckend. MVV+1
Niedersachsen (NI)
Ja
Pflicht ab 1.1.2025 für alle Neubauten mit Dachfläche ≥ 50 m²; Bestandsgebäude mit Dachsanierung folgen. selbst.de+1
Nordrhein‑Westfalen (NRW)
Ja
Pflicht seit 2022 für große Parkplätze; Neubauten Nichtwohn ab 2024; Wohngebäude ab 2025; Dachsanierung ab 2026. BauNetz Wissen
Rheinland‑Pfalz (RP)
Ja (eingeschränkt)
Pflicht für Gewerbeneubauten seit 2023; für Wohngebäude „PV-ready“ Pflicht (Vorbereitung) statt Anlage. Meinestadt
Schleswig‑Holstein (SH)
In Planung/teilweise
Pflicht aktuell v.a. für Nichtwohn- und öffentliche Gebäude; Wohngebäude sollen folgen (ab 2025 angekündigt). Solarwatt
Saarland
Noch nicht flächendeckend
Pflicht geplant v. a. für öffentliche und gewerbliche Gebäude, aber noch keine umfassende Regelung. BauNetz Wissen
Sachsen (SN)
Nein / offen
Keine Solarpflicht bekannt. si-shk.de
Sachsen‑Anhalt (ST)
Nein / offen
Ebenso keine flächendeckende Pflicht. Universität Ulm
Thüringen (TH)
Nein / offen
Keine verpflichtende Regelung derzeit. si-shk.de
Mecklenburg‑Vorpommern (MV)
Nein / offen
In Planung, aber noch keine gesetzliche Pflicht eingeführt. Universität Ulm
Was passiert bei Verstoß?
⚖️ Allgemein: Was gilt als Verstoß?
Ein Verstoß liegt typischerweise dann vor, wenn bei einem neuen Gebäude oder einer umfassenden Dachsanierung keine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installiert wird, obwohl die jeweilige Landesverordnung dies vorschreibt,
oder wenn eine „PV-ready“-Pflicht (z. B. Verlegung von Leitungen) nicht erfüllt wurde.
Ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt, hängt davon ab, ob eine Ausnahme beantragt und genehmigt wurde (z. B. wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit),
und welcher Stichtag im jeweiligen Bundesland gilt.
💶 Mögliche Konsequenzen nach Landesrecht
Bundesland
Mögliche Folgen / Sanktionen
Baden-Württemberg
Bei Nichtumsetzung kann das Landratsamt eine Nachrüstungsverfügung erlassen. Bußgelder bis 10.000 € sind möglich (§ 90 LBO i. V. m. Photovoltaikpflicht-Verordnung).
Berlin
Die Bauaufsicht kann eine Anordnung zur Nachrüstung erlassen; zusätzlich Bußgeld bis 50.000 € (§ 17 Solargesetz Berlin).
Hamburg
Pflichtverletzung gilt als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldrahmen bis 50.000 € (§ 15 HmbSG).
Bremen
Bußgeld bis 10.000 € möglich; zudem kann eine Nachrüstung verlangt werden (§ 12 BremSolPflG).
NRW
In Vorbereitung – voraussichtlich Bußgelder und Nachrüstpflicht, wenn Vorgaben nach § 8b BauO NRW nicht erfüllt werden.
andere Länder (z. B. Bayern, Niedersachsen)
Entweder Bußgelder (bis 50.000 €) oder Ersatzmaßnahmen / Nachrüstpflichten vorgesehen, je nach Bauordnung.
⚙️ Wie Behörden vorgehen
Bauantrag oder Sanierungsanzeige:
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die PV-Pflicht erfüllt wird.
Nachweisverfahren:
Meist muss eine Bestätigung über die geplante PV-Anlage oder „PV-ready“-Vorbereitung eingereicht werden.
Kontrolle nach Fertigstellung:
Wenn kein Nachweis erfolgt, kann eine Aufforderung zur Nachrüstung oder Bußgeldbescheid folgen.
Abhilfe:
Eine Nachrüstung kann die Pflicht erfüllen und ein Bußgeld vermeiden.
🧾 Was tun, wenn du gegen die Solarpflicht verstößt oder sie nicht erfüllen kannst
Wenn du aktuell nicht konform bist oder Bedenken hast, gilt:
Prüfe zuerst, ob in deinem Bundesland wirklich eine Pflicht greift (z. B. Baujahr, Gebäudetyp, Dachfläche).
Beantrage ggf. eine Ausnahme bei der zuständigen Bauaufsichts- oder Umweltbehörde – etwa bei:
- technischer Unmöglichkeit (z. B. Dachstatik, Verschattung),
- wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z. B. übermäßige Kosten im Verhältnis zum Nutzen).
Reiche Nachweise ein (z. B. Gutachten, Kostenschätzungen).
Kommuniziere aktiv mit der Behörde – das wird meist als mildernder Umstand gewertet.
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